Deine betriebliche Krankenversicherung beim Jobwechsel – was jetzt wirklich mit ihr passiert
Du wechselst den Job, kündigst oder gehst in Rente – und fragst dich, ob deine bKV einfach weg ist? Wir erklären dir das Konzept der Portabilität, deine Optionen als Mitarbeiter und was HR-Verantwortliche im Mittelstand jetzt wissen müssen. Unabhängig, klar und ohne Versicherungssprech.
Was bedeutet Portabilität in der bKV überhaupt?
Das Mitnahmerecht einfach erklärt
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist kein klassisches Arbeitnehmer-Benefit, das automatisch mit dem Arbeitsvertrag endet. Viele Mitarbeiter – und leider auch viele HR-Verantwortliche – gehen davon aus, dass der Versicherungsschutz mit dem letzten Arbeitstag einfach erlischt. Das stimmt so nicht. Das Konzept der Portabilität gibt dir als Mitarbeiter das Recht, eine bestehende bKV unter bestimmten Bedingungen mitzunehmen, in eine private Anschlussversicherung zu überführen oder beim neuen Arbeitgeber nahtlos weiterzuführen.
Portabilität bedeutet konkret: Die im Rahmen der bKV aufgebauten Rechte – insbesondere der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung und die Anrechnung bereits abgelaufener Wartezeiten – können bei einem Versichererwechsel oder einer Vertragskontinuation erhalten bleiben. Das ist kein gesetzlicher Automatismus, sondern eine vertragliche Regelung, die der Arbeitgeber beim Abschluss des Gruppenvertrags mit dem Versicherer vereinbart.
Für Mitarbeiter ist das ein erheblicher Vorteil: Wer einmal in eine bKV aufgenommen wurde, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, hat diese Vorleistung quasi „angespart“. Portabilität sichert, dass dieser Vorteil nicht einfach verfallen kann. Für Arbeitgeber im Mittelstand – gerade in Branchen mit hoher Fluktuation wie Gastronomie, Pflege oder Handwerk – ist das Portabilitätskonzept auch ein Argument beim Recruiting: Die bKV ist kein kurzfristiges Strohfeuer, sondern ein nachhaltiges Benefit.
Wichtig zu verstehen: Nicht jeder bKV-Tarif bietet automatisch Portabilität. Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung zwischen deinem Arbeitgeber und dem Versicherer an. Deshalb lohnt es sich, das bKV beim Jobwechsel frühzeitig zu klären – idealerweise schon während der Kündigungsfrist, nicht erst am letzten Arbeitstag.
Die drei Szenarien beim Ausscheiden
Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Renteneintritt – was gilt wann?
Szenario 1: Mitarbeiter kündigt selbst
Du kündigst deinen Job aus eigener Initiative. Die bKV läuft üblicherweise bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses weiter. Danach hast du – sofern der Gruppenvertrag ein Mitnahmerecht vorsieht – die Möglichkeit, den Vertrag als Einzelperson beim gleichen Versicherer fortzuführen. Die Gesundheitsprüfung entfällt, Wartezeiten gelten als erfüllt. Du übernimmst dann die Prämienzahlung selbst. Der Beitrag kann höher ausfallen als im Gruppenvertrag, weil der Arbeitgeberzuschuss wegfällt und du nicht mehr von Gruppenkonditionen profitierst.
Szenario 2: Arbeitgeber kündigt oder Betrieb schließt
Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis oder der Betrieb stellt den Betrieb ein. Auch hier gilt das Mitnahmerecht, sofern vertraglich vereinbart. Besonders relevant: Bei betriebsbedingter Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers solltest du schnell handeln. Die Fristen für den Übertritt in eine Einzelversicherung sind begrenzt – typischerweise wenige Wochen nach Vertragsende. Wer diese Frist versäumt, verliert möglicherweise das Recht auf Anschluss ohne Gesundheitsprüfung. HR-Verantwortliche haben hier eine aktive Informationspflicht gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter.
Szenario 3: Renteneintritt
Du gehst in Rente und verlierst damit den Status als versicherter Arbeitnehmer im Gruppenvertrag. Auch hier bieten viele Versicherer eine Fortführungsoption an. Die Konditionen ändern sich: Du zahlst die Prämie selbst, profitierst aber weiterhin davon, keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Gerade für ältere Versicherte ist das wertvoll, weil der Abschluss einer neuen privaten Zusatzversicherung im Rentenalter teuer oder mit Ausschlüssen verbunden sein kann. Einige Versicherer bieten spezielle Rentnertarife an, die auf die veränderte Bedarfslage zugeschnitten sind.
In allen drei Szenarien gilt: Die bKV Portabilität ist kein Selbstläufer. Du musst aktiv werden, die Fristen kennen und den richtigen Ansprechpartner beim Versicherer kontaktieren. Als Mitarbeiter solltest du spätestens mit Eingang der Kündigungsbestätigung das Gespräch mit deiner HR-Abteilung suchen und nach der sogenannten „Portabilitätsbescheinigung“ oder dem „Anschlussangebot“ fragen.
Das Mitnahmerecht im Detail
Keine erneute Gesundheitsprüfung, keine neuen Wartezeiten – wie funktioniert das?
Das Herzstück der bKV mitnehmen-Option ist der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Im Normalfall müsstest du beim Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Wer chronisch krank ist, Vorerkrankungen hat oder älter ist, bekommt oft schlechtere Konditionen, Leistungsausschlüsse oder wird gar abgelehnt. Im Rahmen der bKV-Portabilität entfällt diese Hürde – du nimmst den Versicherungsschutz mit, den du bereits hast, ohne dich neu „bewerben“ zu müssen.
Die Wartezeiten-Anrechnung ist ein weiterer zentraler Baustein. Viele Krankenversicherungstarife sehen Wartezeiten von mehreren Monaten vor, in denen bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. Im Rahmen der Portabilität gelten diese Wartezeiten als bereits erfüllt. Du kannst also direkt nach dem Wechsel in die Einzelversicherung Leistungen abrufen, ohne wieder von vorne zu warten.
Praktisches Beispiel: Du bist seit drei Jahren über deinen Arbeitgeber bKV-versichert, hast in dieser Zeit eine chronische Erkrankung entwickelt und wechselst nun den Job. Ohne Portabilität wäre es schwer, eine neue private Zusatzversicherung mit vergleichbaren Leistungen zu erhalten. Mit Portabilität übernimmst du deinen bestehenden Schutz nahtlos – die Erkrankung bleibt versichert, keine Ausschlüsse, keine neue Wartezeit.
Beim neuen Arbeitgeber kann es zusätzlich eine Übertragungsoption geben: Wenn dein neuer Arbeitgeber ebenfalls eine bKV anbietet und beim gleichen oder einem kooperierenden Versicherer versichert ist, kann dein bestehender Vertrag in den neuen Gruppenvertrag übernommen werden. Das ist die komfortabelste Lösung, aber auch die seltenste, weil sie von der Versichererwahl beider Arbeitgeber abhängt.
Was Portabilität sichert
Kein erneuter Gesundheitsfragebogen • Anrechnung bereits abgelaufener Wartezeiten • Fortführung bestehender Leistungsbausteine • Schutz bei Vorerkrankungen • Nahtloser Übergang ohne Versicherungslücke
Was sich ändert
Prämienzahlung liegt beim Mitarbeiter • Gruppenrabatt entfällt • Beitrag kann steigen • Leistungsumfang kann sich leicht verändern • Fristen müssen eingehalten werden
Steuerliche Regeln beim bKV-Wechsel
Was du als Mitarbeiter und Arbeitgeber steuerlich beachten musst
Die steuerliche Behandlung der bKV ändert sich, sobald du als Einzelperson die Prämien selbst übernimmst. Solange dein Arbeitgeber die Beiträge zahlt, greift die bekannte Sachbezugsregelung: Beiträge bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze (aktuell 50 Euro pro Monat, bis 2022 waren es 44 Euro – die Grenze wird im Volksmund noch oft als „44-Euro-Grenze“ bezeichnet) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Liegt der monatliche Beitrag darüber, wird der übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil versteuert.
Sobald du nach dem Ausscheiden die Prämien selbst trägst, entfällt dieser Steuervorteil vollständig. Du zahlst die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen. Allerdings können Beiträge zu privaten Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden – insbesondere soweit sie der Basisabsicherung dienen. Hier lohnt sich ein Blick in die aktuelle Rechtslage oder ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Für HR-Verantwortliche gilt: Solange der Arbeitgeber die Beiträge trägt, müssen diese korrekt in der Lohnabrechnung erfasst werden. Beim Ausscheiden des Mitarbeiters endet die Lohnsteuerpflicht für die bKV-Beiträge mit dem letzten Arbeitstag. Es gibt keine besonderen Abmeldepflichten gegenüber dem Finanzamt, aber der Versicherer muss über das Ausscheiden informiert werden, damit die Vertragsumstellung rechtzeitig erfolgen kann.
Ein häufiges Missverständnis: Manche Arbeitgeber zahlen dem ausscheidenden Mitarbeiter einen einmaligen Zuschuss zur Fortführung der bKV. Dieser Zuschuss ist in der Regel als Arbeitslohn zu versteuern und sozialversicherungspflichtig – er ist kein steuerfreier Sachbezug mehr, weil kein aktives Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.
HR-Checkliste: Was ausscheidende Mitarbeiter von dir brauchen
Deine Pflichten und Empfehlungen als Arbeitgeber im Mittelstand
Als HR-Verantwortlicher im Mittelstand trägst du beim Thema bKV nach Kündigung eine aktive Informationsverantwortung. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, die im Detail vorschreibt, was du kommunizieren musst – aber aus arbeitsrechtlicher Sorgfaltspflicht und im Sinne einer fairen Trennungskultur solltest du folgende Punkte proaktiv ansprechen:
Schritt 1: Versicherungsdetails zusammenstellen
Hole dir vom Versicherer eine aktuelle Bescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz des Mitarbeiters. Diese sollte Versicherungsbeginn, versicherte Leistungsbausteine und den Hinweis auf das Portabilitätsrecht enthalten. Viele Versicherer stellen hierfür standardisierte Dokumente bereit.
Schritt 2: Fristen kommunizieren
Informiere den Mitarbeiter schriftlich über die Frist zur Ausübung des Mitnahmerechts. Diese beträgt je nach Versicherer und Vertrag meist zwischen zwei und sechs Wochen nach Vertragsende. Eine versäumte Frist kann das Recht auf Anschluss ohne Gesundheitsprüfung verwirken lassen.
Schritt 3: Kontaktdaten des Versicherers weitergeben
Gib dem Mitarbeiter den direkten Ansprechpartner beim Versicherer oder beim Versicherungsmakler mit. Viele Mitarbeiter wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Je einfacher du den Weg machst, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Übergang reibungslos klappt.
Schritt 4: Schriftliche Bestätigung des Ausscheidens
Der Versicherer benötigt in der Regel eine schriftliche Bestätigung des Ausscheidens – entweder vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter selbst. Stelle sicher, dass dieses Dokument zeitnah ausgestellt wird, damit keine Verzögerungen entstehen.
Schritt 5: Lohnabrechnung abschließen
Stelle sicher, dass die bKV-Beiträge in der letzten Lohnabrechnung korrekt erfasst sind. Ab dem Tag des Ausscheidens dürfen keine weiteren Beiträge mehr über die Lohnabrechnung abgewickelt werden. Informiere die Buchhaltung rechtzeitig.
Schritt 6: Persönliches Gespräch anbieten
Gerade bei länger beschäftigten Mitarbeitern oder bei betriebsbedingter Kündigung lohnt sich ein kurzes persönliches Gespräch über die bKV-Optionen. Das ist keine Pflicht, aber es zeigt Wertschätzung und reduziert spätere Rückfragen.
Tipp für HR: Erstelle eine interne Checkliste für das Offboarding, die das Thema bKV fest integriert. So stellst du sicher, dass kein ausscheidender Mitarbeiter ohne die nötigen Informationen das Unternehmen verlässt – unabhängig davon, wer gerade zuständig ist.
Branchen-Praxis: bKV-Portabilität im Mittelstand
Was Handwerk, IT, Pflege und Gastronomie eint – und was sie unterscheidet
Handwerk (5–50 Mitarbeiter)
Im Handwerk ist Fluktuation ein reales Thema: Gesellen wechseln Betriebe, Auszubildende gehen nach der Ausbildung. Hier ist die bKV oft ein gezieltes Bindungsinstrument. Die Portabilität spielt eine wichtige Rolle, weil Mitarbeiter im Handwerk körperlich beansprucht sind und frühzeitig Vorerkrankungen entwickeln können. Das Mitnahmerecht sichert ihnen den Versicherungsschutz auch beim Betriebswechsel. HR-seitig empfiehlt sich eine klare Kommunikation im Arbeitsvertrag: Was ist die bKV, wie lange gilt sie, was passiert beim Ausscheiden?
IT und Tech (10–150 Mitarbeiter)
In der IT-Branche ist Jobwechsel kulturell verankert. Mitarbeiter wechseln alle zwei bis drei Jahre. Die bKV ist hier ein Recruiting-Argument – aber nur, wenn sie auch beim nächsten Job noch relevant ist. Portabilität macht die bKV zum nachhaltigen Benefit statt zum kurzfristigen Bonus. IT-Mitarbeiter sind oft gut informiert und fragen aktiv nach Portabilitätsoptionen. HR sollte das Thema im Onboarding und Offboarding standardmäßig adressieren.
Pflege (20–250 Mitarbeiter)
Die Pflegebranche hat mit besonders hoher Fluktuation und körperlichen Belastungen zu kämpfen. Pflegekräfte entwickeln häufig Rückenprobleme, psychische Belastungen oder andere Vorerkrankungen. Das macht das Mitnahmerecht ohne Gesundheitsprüfung besonders wertvoll. Gleichzeitig sind viele Pflegebetriebe in der Trägerschaft von Verbundstrukturen – hier gibt es manchmal die Möglichkeit, den bKV-Vertrag intern zu übertragen, wenn Mitarbeiter den Träger wechseln, aber im gleichen Verbund bleiben.
Gastronomie (5–50 Mitarbeiter)
In Restaurants, Cafés und Cateringunternehmen ist saisonale und projektbezogene Beschäftigung die Norm. Viele Mitarbeiter sind nur wenige Monate im Betrieb. Hier stellt sich die Frage: Lohnt sich eine bKV bei kurzen Beschäftigungszeiten? Ja – wenn die Portabilität genutzt wird. Wer auch nur sechs Monate bKV-versichert war, hat Wartezeiten erfüllt und kann den Schutz mitnehmen. Für Gastronomiebetriebe ist die bKV auch ein Argument gegen den Fachkräftemangel: ein Benefit, das über den Job hinaus Bestand hat.
Vor- und Nachteile der Portabilität auf einen Blick
Für Mitarbeiter und Arbeitgeber ehrlich bewertet
Für Mitarbeiter: Vorteile
• Versicherungsschutz bleibt erhalten, auch bei Vorerkrankungen
• Keine neue Gesundheitsprüfung notwendig
• Wartezeiten müssen nicht neu erfüllt werden
• Nahtloser Übergang ohne Versicherungslücke
• Im Rentenalter besonders wertvoll, weil neue Verträge teuer werden
Für Mitarbeiter: Nachteile
• Höhere Prämie nach Ausscheiden (kein Gruppenrabatt mehr)
• Zahlung aus eigenem Nettoeinkommen
• Fristen müssen aktiv eingehalten werden
• Nicht jeder Tarif bietet Portabilität
• Leistungsumfang kann sich beim Übertritt leicht ändern
Für Arbeitgeber: Vorteile
• Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
• Nachhaltigeres Benefit-Image („bKV bleibt, auch wenn du gehst“)
• Geringere Hemmschwelle bei Mitarbeitern, die bKV anzunehmen
• Positive Wahrnehmung im Offboarding-Prozess
• Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um Fachkräfte
Für Arbeitgeber: Nachteile
• Zusätzlicher administrativer Aufwand im Offboarding
• Informationspflicht erfordert interne Prozesse
• Nicht alle Versicherer bieten Portabilität an – Tarifwahl entscheidend
• Mitarbeiter könnten die bKV als „sicher“ einschätzen und leichter wechseln
So findest du den richtigen bKV-Tarif mit Portabilität
Worauf du als Arbeitgeber beim Abschluss achten solltest
Nicht jeder Gruppenvertrag enthält automatisch eine Portabilitätsklausel. Wenn du als Arbeitgeber im Mittelstand eine bKV für deine Mitarbeiter abschließen willst und dabei die Mitnahme-Option sicherstellen möchtest, solltest du beim Vergleich der Angebote gezielt nach folgenden Punkten fragen:
- Gibt es ein vertraglich gesichertes Anschlussangebot für ausscheidende Mitarbeiter? Wenn ja: Wie lange gilt die Frist zur Ausübung?
- Entfällt die Gesundheitsprüfung beim Übertritt in die Einzelversicherung? Das ist der wichtigste Punkt – ohne diesen Verzicht ist die Portabilität weitgehend wertlos.
- Werden Wartezeiten angerechnet? Idealerweise gilt: Wer bereits sechs Monate oder länger versichert war, hat alle Wartezeiten erfüllt.
- Welche Leistungsbausteine können übernommen werden? Nicht immer kann der gesamte Leistungsumfang des Gruppenvertrags in die Einzelversicherung übertragen werden.
- Gibt es eine Übertragungsoption zum neuen Arbeitgeber? Das ist ein Bonus, aber keine Standardleistung.
Als unabhängiges Vergleichs- und Beratungsportal hilft dir FixVersichert dabei, Angebote verschiedener Versicherer transparent gegenüberzustellen – ohne Bindung an einen bestimmten Anbieter. Unser Fokus liegt auf dem Mittelstand mit 5 bis 250 Mitarbeitern: Wir kennen die spezifischen Anforderungen von Handwerksbetrieben, IT-Unternehmen, Pflegediensten und Gastronomiebetrieben.
Häufige Fragen zur bKV beim Jobwechsel
Wenn du kündigst, läuft die bKV in der Regel bis zum Ende deines Beschäftigungsverhältnisses weiter. Danach hängt es vom konkreten Gruppenvertrag ab: Wenn dein Arbeitgeber eine Portabilitätsklausel vereinbart hat, kannst du den Vertrag als Einzelperson beim gleichen Versicherer fortführen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Du übernimmst dann die Prämienzahlung selbst. Wichtig: Halte die Frist ein, die dein Versicherer für den Übertritt setzt. Diese beträgt meist wenige Wochen nach dem letzten Arbeitstag.
Eine direkte Übertragung der bKV zum neuen Arbeitgeber ist nur möglich, wenn beide Arbeitgeber beim gleichen Versicherer versichert sind oder wenn der Versicherer eine entsprechende Übertragungsoption anbietet. Das ist in der Praxis selten, aber möglich. Wahrscheinlicher ist, dass du beim bisherigen Versicherer in eine Einzelversicherung wechselst und beim neuen Arbeitgeber – falls er eine bKV anbietet – neu in dessen Gruppenvertrag aufgenommen wirst. Kläre das frühzeitig mit beiden HR-Abteilungen.
Normalerweise müsstest du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Wer Vorerkrankungen hat, riskiert Leistungsausschlüsse oder höhere Beiträge. Im Rahmen der Portabilität verzichtet der Versicherer auf diesen Fragebogen: Du wirst ohne erneute Risikoprüfung in die Einzelversicherung übernommen. Das bedeutet, dass auch Erkrankungen, die du während deiner Zeit im Gruppenvertrag entwickelt hast, weiterhin versichert bleiben.
Es gibt keine gesetzlich klar definierte Informationspflicht im Detail, aber aus der arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflicht heraus sollte dein Arbeitgeber dich über das Bestehen eines Mitnahmerechts informieren, dir die relevanten Fristen mitteilen und dir die Kontaktdaten des Versicherers oder Maklers weitergeben. In der Praxis variiert das stark: Manche Arbeitgeber haben saubere Offboarding-Prozesse, andere schweigen das Thema tot. Wenn du nichts hörst: Frag aktiv nach – am besten schriftlich.
Nein. Portabilität ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versicherer. Nicht jeder Gruppenvertrag enthält eine Portabilitätsklausel. Wenn dir das Mitnahmerecht wichtig ist – als Mitarbeiter oder als Arbeitgeber – solltest du beim Vergleich von bKV-Angeboten gezielt danach fragen. FixVersichert hilft dir dabei, Tarife mit und ohne Portabilitätsoption transparent zu vergleichen.
Mit dem Renteneintritt endet deine Zugehörigkeit zum Gruppenvertrag deines Arbeitgebers. Viele Versicherer bieten jedoch eine Fortführungsoption an: Du kannst den Vertrag als Privatperson weiterführen, ohne eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Das ist gerade im Rentenalter wertvoll, weil neue private Zusatzkrankenversicherungen teuer oder mit Ausschlüssen verbunden sein können. Einige Versicherer bieten spezielle Rentnertarife mit angepasstem Leistungsumfang an. Kläre das rechtzeitig vor dem Renteneintritt – idealerweise drei bis sechs Monate vorher.
Ja – gerade wegen der Portabilität. Wer auch nur wenige Monate bKV-versichert war, hat in dieser Zeit Wartezeiten erfüllt und kann den Schutz mitnehmen. Das ist besonders in Branchen mit hoher Fluktuation wie Gastronomie oder saisonalem Handwerk relevant. Für den Arbeitgeber ist die bKV auch bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen ein Recruiting-Argument: ein Benefit, das über den Job hinaus Bestand hat und positiv wahrgenommen wird.
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