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bKV Kombi-Modell: Das Beste aus Grundschutz und individueller Aufstockung

Du willst deinen Mitarbeitenden echten Mehrwert bieten – ohne das Budget zu sprengen und ohne alle über einen Kamm zu scheren? Das bKV Kombi-Modell kombiniert einen arbeitgeberfinanzierten Budgettarif als Basis mit der Möglichkeit zur freiwilligen Eigenaufstockung. So profitieren alle – und wer mehr will, kann mehr bekommen. Wie das konkret funktioniert, welche Steuerregeln gelten und wie du es in deinem Betrieb umsetzt, erfährst du hier.

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Was ist das bKV Kombi-Modell – und warum ist es so interessant?

Flexibel, steueroptimiert, mitarbeiterorientiert

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist längst kein Luxus mehr, den sich nur Konzerne leisten. Gerade im Mittelstand – also Betriebe mit 5 bis 250 Mitarbeitenden – wird sie zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Das Problem: Ein Einheitstarif passt selten für alle. Wer 25 Jahre alt ist und kaum Arzttermine hat, braucht etwas anderes als eine 52-jährige Teamleiterin mit regelmäßigem Behandlungsbedarf.

Genau hier setzt das bKV Kombi-Modell an – in der Praxis auch als bKV Mischtarif oder bKV Kombination bezeichnet. Das Grundprinzip ist denkbar einfach: Du als Arbeitgeber finanzierst einen soliden Grundschutz für alle Mitarbeitenden. Wer über diesen Basisschutz hinaus mehr Leistung möchte, kann den Tarif auf eigene Kosten aufstocken – freiwillig, individuell, ohne bürokratischen Aufwand.

Das Ergebnis: Eine Lösung, die sozial gerecht ist (alle bekommen etwas), gleichzeitig aber individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Und steuerlich gibt es gleich mehrere Hebel, die das Modell besonders attraktiv machen – dazu gleich mehr.

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Arbeitgeberfinanzierter Grundschutz

Du zahlst für alle Mitarbeitenden einen Budgettarif. Jeder profitiert – unabhängig von Gehalt, Alter oder Gesundheitszustand. Kein Mitarbeiter wird ausgegrenzt.

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Freiwillige Mitarbeiter-Aufstockung

Wer mehr möchte, zahlt die Differenz selbst – direkt über die Gehaltsabrechnung oder per Direktzahlung an den Versicherer. Kein Zwang, volle Flexibilität.

Konzept im Detail: Wie funktioniert das Kombi-Modell genau?

Um das bKV Kombi-Modell richtig zu verstehen, hilft ein Blick auf die drei Ebenen, aus denen es besteht:

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Ebene 1: Der Budgettarif als Fundament

Du wählst einen Budgettarif, bei dem jeder Mitarbeitende jährlich ein festgelegtes Gesundheitsbudget erhält. Dieses Budget kann für Brillen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker oder ähnliche Leistungen eingesetzt werden. Der Tarif ist für alle gleich – das ist der arbeitgeberfinanzierte Sockel.

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Ebene 2: Die Aufstockungsoption

Anbieter, die das Kombi-Modell unterstützen, ermöglichen es Mitarbeitenden, auf Basis des bestehenden Gruppenvertrags einen höherwertigen Tarif zu wählen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Mehrkosten trägt der Mitarbeitende selbst. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einem Einzelabschluss am freien Markt.

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Ebene 3: Die administrative Klammer

Beide Teile laufen über einen einzigen Vertrag beim Versicherer. Du als Arbeitgeber verwaltest nur den Grundschutz-Anteil. Die Aufstockung ist Sache des Mitarbeitenden – die Abrechnung läuft getrennt. Das reduziert deinen Verwaltungsaufwand erheblich.

Ein wichtiger Hinweis: Nicht jeder Anbieter am Markt unterstützt dieses Modell in gleichem Umfang. Manche Versicherer bieten die Aufstockungsoption nur innerhalb bestimmter Tariflinien an, andere ermöglichen sie flexibel über alle Leistungsbausteine. Ein unabhängiger Vergleich – wie ihn bkv-kompass.de bietet – hilft dir, die passende Konstellation für deinen Betrieb zu finden.

Steuerliche Spielregeln: Was du wissen musst

Drei Paragrafen, die den Unterschied machen

Das bKV Kombi-Modell ist nicht nur konzeptionell attraktiv – es bietet auch steuerlich mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Hier sind die drei relevantesten Regelungen, die du als HR-Verantwortlicher oder Geschäftsführer kennen solltest. Wichtig: Das sind generische Informationen. Für deine konkrete Situation solltest du immer einen Steuerberater hinzuziehen.

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44-Euro-Sachbezugsfreigrenze (ab 2022: 50 Euro)

Sachbezüge bis zur monatlichen Freigrenze sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Viele Budgettarife lassen sich so gestalten, dass der monatliche Arbeitgeberbeitrag unterhalb dieser Freigrenze liegt. Voraussetzung: Es handelt sich um einen echten Sachbezug, nicht um eine Geldleistung. Die korrekte Ausgestaltung des Vertrags ist entscheidend – hier gibt es Fallstricke.

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§3 Nr. 62 EStG: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

Beiträge des Arbeitgebers zu einer Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen nach §3 Nr. 62 EStG steuerfrei sein – nämlich dann, wenn sie dem gesetzlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entsprechen oder diesen ergänzen. Dieser Weg ist besonders für Geringverdiener und Teilzeitkräfte interessant, erfordert aber eine genaue Prüfung im Einzelfall.

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§40b EStG: Pauschale Lohnsteuer

Wenn die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird oder der Sachbezugsweg nicht greift, kann der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV pauschal mit 20 Prozent versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Das ist oft günstiger als die individuelle Besteuerung beim Mitarbeitenden und vereinfacht die Abrechnung erheblich. Die Pauschalversteuerung ist sozialversicherungsfrei.

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Praxis-Hinweis: Kombination der Wege

In der Praxis nutzen viele Betriebe eine Kombination: Der Grundschutz-Anteil (arbeitgeberfinanziert) wird über die Sachbezugsfreigrenze oder §3 Nr. 62 EStG abgewickelt. Der Aufstockungs-Anteil (mitarbeiterfinanziert) wird direkt vom Nettolohn abgezogen und an den Versicherer weitergeleitet – hier entsteht keine zusätzliche Steuerlast für den Arbeitgeber. Die genaue Abgrenzung muss mit dem Steuerberater und der Lohnbuchhaltung abgestimmt werden.

Implementierung: So führst du das Kombi-Modell in deinem Betrieb ein

Die Einführung eines bKV Mischtarifs klingt komplizierter als sie ist. Mit einem strukturierten Vorgehen lässt sich das Modell auch ohne eigene HR-Abteilung in wenigen Wochen umsetzen. Hier ist ein bewährter Fahrplan:

1️⃣

Schritt 1: Bedarfsanalyse (Woche 1–2)

Analysiere die Altersstruktur, den Gesundheitsbedarf und die Erwartungen deiner Belegschaft. Anonyme Mitarbeiterbefragungen helfen, die relevanten Leistungsbausteine zu identifizieren. Kläre gleichzeitig dein Budget: Was kannst du pro Mitarbeitendem und Monat als Arbeitgeberbeitrag leisten? Diese Zahl ist die Grundlage für die Tarifauswahl.

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Schritt 2: Anbietervergleich (Woche 2–3)

Nicht jeder Versicherer bietet das Kombi-Modell in der gleichen Qualität an. Vergleiche die Anbieter anhand von: Tariftiefe (welche Aufstockungsstufen gibt es?), Gesundheitsprüfung (gibt es eine Vereinfachungsregel für die Aufstockung?), Verwaltungsaufwand und Mindestgrößen. Ein unabhängiges Beratungsportal wie bkv-kompass.de kann dir diesen Vergleich abnehmen.

3️⃣

Schritt 3: Steuerliche Gestaltung (Woche 3–4)

Stimme die Vertragsstruktur mit deinem Steuerberater ab. Kläre, welcher steuerliche Weg für deinen Betrieb optimal ist (Sachbezug, §3 Nr. 62, §40b). Lass die Lohnbuchhaltung frühzeitig einbinden – spätestens jetzt, damit die technische Umsetzung in der Gehaltsabrechnung vorbereitet werden kann.

4️⃣

Schritt 4: Mitarbeiterkommunikation (Woche 4–5)

Erkläre das Modell verständlich – am besten in einer kurzen Informationsveranstaltung oder per Handout. Zeige auf, was der Arbeitgeber übernimmt, was die Aufstockung kostet und wie sie beantragt wird. Mitarbeitende, die das Modell verstehen, schätzen es deutlich mehr als einen anonymen Benefit im Kleingedruckten.

5️⃣

Schritt 5: Vertrag und Onboarding (Woche 5–6)

Schließe den Gruppenvertrag ab. Sorge dafür, dass alle Mitarbeitenden die Beitrittserklärung erhalten und – sofern gewünscht – die Aufstockungsoption wählen können. Lege intern fest, wer für die laufende Verwaltung (Ein- und Austritte) zuständig ist.

6️⃣

Schritt 6: Laufende Pflege (ab Monat 2)

Plane jährliche Reviews ein: Wie wird das Modell genutzt? Gibt es Änderungen in der Belegschaft? Hat der Anbieter den Tarif angepasst? Ein gut geführtes bKV Kombi-Modell entwickelt sich mit deinem Betrieb – und bleibt dauerhaft ein echter Mehrwert.

Branchen-Use-Cases: Wer profitiert besonders?

Das bKV Kombi-Modell ist kein Einheitsbrei – hier siehst du, wie es in verschiedenen Branchen funktioniert

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Mittelstand allgemein (5–250 MA)

Der klassische Anwendungsfall. Ein produzierendes Unternehmen mit 40 Mitarbeitenden möchte die Mitarbeiterbindung stärken, ohne alle gleich zu behandeln. Gewerbliche Mitarbeitende erhalten den Grundschutz – Fachkräfte und Führungskräfte stocken auf eigene Kosten auf. Das Ergebnis: Ein spfürbarer Benefit für alle, ein Premium-Benefit für die, die ihn wollen. Besonders geeignet für Betriebe mit heterogener Belegschaft.

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Pflege und Sozialwesen

Pflegebetriebe kämpfen mit hohem Krankenstand und massivem Fachkräftemangel. Der arbeitgeberfinanzierte Grundschutz – etwa für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarzt – signalisiert: Wir kümmern uns um euch. Die Aufstockungsoption ermöglicht Pflegefachkräften, sich zusätzlich z.B. für Heilpraktiker-Leistungen oder Sehhilfen abzusichern. In einer Branche, in der Gehaltsunterschiede begrenzt sind, kann die bKV Kombination ein echter Differenziator sein.

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Handwerk

Handwerksbetriebe haben oft eine junge, körperlich aktive Belegschaft mit konkreten Gesundheitsbedürfnissen: Zahnschutz, Sehhilfen, physiotherapeutische Leistungen. Der Grundschutz deckt das Basisbedürfnis ab. Gesellinnen und Gesellen, die mehr wollen, können aufstocken – ohne Gesundheitsprüfung, zu Gruppenkonditionen. Für Betriebe mit 10 bis 50 Mitarbeitenden ist das Modell besonders kosteneffizient.

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IT und Tech-Unternehmen

IT-Fachkräfte sind anspruchsvoll – und gut informiert. Sie vergleichen Benefits aktiv. Das bKV Kombi-Modell kommt hier besonders gut an, weil es Eigenverantwortung und Individualität respektiert. Wer mehr will, bekommt mehr – aber niemand wird zu einem Einheitstarif gezwungen. Viele Tech-Unternehmen nutzen die bKV Kombination als Teil eines größeren Benefits-Pakets neben Homeoffice-Regelungen und Weiterbildungsbudgets.

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Kanzleien (Steuer, Recht, Wirtschaftsprüfung)

In Kanzleien gibt es oft eine klare Hierarchie: Azubis, Fachangestellte, Berufseinsteiger, erfahrene Fachkräfte, Partner. Das Kombi-Modell lässt sich hier sehr gezielt einsetzen: Der Grundschutz gilt für alle, höherwertige Aufstockungen werden von den Mitarbeitenden selbst gewählt. Das vermeidet interne Diskussionen über ungleiche Behandlung und gibt trotzdem jedem die Möglichkeit, seinen Schutz zu individualisieren.

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Gastronomie und Hotellerie

Hohe Fluktuation, viele Teilzeitkräfte, saisonale Schwankungen – die Gastronomie hat besondere Anforderungen. Hier empfiehlt sich ein schlanker Grundschutz mit niedrigem Monatsbeitrag, der auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit greift. Die Aufstockungsoption wird von Vollzeitkräften und Stammteam genutzt. Wichtig: Die Mindestgruppengröße der Anbieter beachten – manche fordern mindestens 5 Mitarbeitende, andere mehr.

Vor- und Nachteile im Überblick

Kein Modell ist perfekt. Hier ist eine ehrliche Einschätzung – damit du weißt, worauf du dich einlässt.

Vorteile des bKV Kombi-Modells

Soziale Gerechtigkeit: Alle Mitarbeitenden erhalten einen Grundschutz – niemand wird ausgegrenzt.

Individuelle Flexibilität: Wer mehr will, bekommt mehr – ohne Zwang und ohne Gesundheitsprüfung.

Steuerliche Effizienz: Mehrere Gestaltungswege (Sachbezug, §3 Nr. 62, §40b) ermöglichen eine optimierte Abrechnung.

Geringer Verwaltungsaufwand: Ein Vertrag, ein Anbieter, klare Zuständigkeiten.

Recruiting-Argument: Ein sichtbarer, verständlicher Benefit – kein abstraktes Versprechen.

Skalierbarkeit: Das Modell wächst mit dem Betrieb – neue Mitarbeitende können einfach eingeschlossen werden.

Nachteile und Herausforderungen

Anbieterauswahl: Nicht alle Versicherer unterstützen das Kombi-Modell gleich gut – der Vergleich ist aufwändiger.

Kommunikationsaufwand: Das Modell muss erklärt werden – ein Benefit, den niemand versteht, nutzt niemandem.

Steuerliche Komplexität: Die Abgrenzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil muss sauber dokumentiert werden.

Mindestgrößen: Manche Anbieter setzen Mindestgruppenstärken voraus – für sehr kleine Betriebe kann das ein Hindernis sein.

Abhängigkeit vom Anbieter: Wenn der Versicherer den Tarif ändert, betrifft das beide Ebenen – Grundschutz und Aufstockung.

Häufige Fragen zum bKV Kombi-Modell

Antworten auf die Fragen, die HR-Verantwortliche und Geschäftsführer am häufigsten stellen

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen bKV-Tarif und dem Kombi-Modell?

Bei einem normalen bKV-Tarif wählt der Arbeitgeber einen Tarif für alle – alle zahlen gleich, alle bekommen gleich. Das Kombi-Modell ergänzt diesen Ansatz um eine freiwillige Aufstockungsoption: Der Arbeitgeber finanziert den Grundschutz, Mitarbeitende können auf eigene Kosten aufstocken. Das ermöglicht individuelle Absicherung ohne zusätzliche Kosten für den Betrieb.

Muss jeder Mitarbeitende am Kombi-Modell teilnehmen?

Den arbeitgeberfinanzierten Grundschutz erhalten in der Regel alle Mitarbeitenden – das ist der soziale Gedanke dahinter. Die Aufstockung ist hingegen vollkommen freiwillig. Kein Mitarbeitender ist verpflichtet, mehr zu zahlen als der Arbeitgeber übernimmt. Manche Anbieter verlangen allerdings eine Mindestbeteiligungsquote für den Grundschutz – das sollte bei der Anbieterauswahl geprüft werden.

Brauchen Mitarbeitende eine Gesundheitsprüfung, wenn sie aufstocken wollen?

Das ist einer der größten Vorteile des Kombi-Modells: Viele Anbieter verzichten auf eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Aufstockung innerhalb des bestehenden Gruppenvertrags erfolgt. Das bedeutet, dass auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen von günstigen Gruppenkonditionen profitieren können. Ob und in welchem Umfang eine vereinfachte Aufnahme gilt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab – hier lohnt sich ein genauer Vergleich.

Wie läuft die Abrechnung in der Lohnbuchhaltung ab?

Der arbeitgeberfinanzierte Anteil wird wie jeder andere geldwerte Vorteil in der Lohnabrechnung erfasst – je nach gewähltem steuerlichen Weg als Sachbezug (bis zur Freigrenze), nach §3 Nr. 62 EStG oder pauschal nach §40b EStG. Der mitarbeiterfinanzierte Aufstockungsbetrag wird entweder direkt vom Nettolohn einbehalten und an den Versicherer weitergeleitet oder der Mitarbeitende zahlt selbst. Die genaue Umsetzung sollte mit der Lohnbuchhaltung und dem Steuerberater abgestimmt werden.

Was passiert, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt?

Der Grundschutz endet mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb – der Mitarbeitende ist nicht mehr über den Gruppenvertrag versichert. Bei vielen Anbietern gibt es jedoch eine Übernahmeoption: Der ausscheidende Mitarbeitende kann den Vertrag zu Einzelkonditionen weiterführen – oft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist ein weiterer Vorteil, den du im Mitarbeitergespräch kommunizieren kannst.

Ist das bKV Kombi-Modell auch für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden geeignet?

Grundsätzlich ja – aber die Auswahl an Anbietern wird kleiner. Manche Versicherer setzen Mindestgruppenstärken von 5, 8 oder 10 Mitarbeitenden voraus. Unterhalb dieser Schwellen gibt es oft Speziallösungen oder alternative Tarifmodelle. Ein unabhängiger Vergleich ist hier besonders wertvoll, weil er die wirklich passenden Anbieter herausfiltert.

Kann ich das Modell später noch anpassen, wenn sich mein Betrieb verändert?

In den meisten Fällen ja. Viele Anbieter ermöglichen es, den Grundschutz-Tarif anzupassen oder neue Mitarbeitende einzuschließen. Wesentliche Änderungen – etwa ein Wechsel des Grundtarifs oder eine Erweiterung der Aufstockungsoptionen – müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden und können Anpassungsfristen unterliegen. Plane jährliche Reviews ein, um das Modell aktuell zu halten.

Bereit, das bKV Kombi-Modell in deinem Betrieb umzusetzen?

bkv-kompass.de ist dein unabhängiges Vergleichs- und Beratungsportal für die betriebliche Krankenversicherung. Wir helfen dir, den passenden Anbieter für dein bKV Kombi-Modell zu finden – ohne Verkaufsdruck, ohne Anbieterbindung. Einfach ehrliche Beratung für Mittelstandsbetriebe mit 5 bis 250 Mitarbeitenden.

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